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Jagdhaftpflicht...

Eine Pflichtversicherung für Berufs- und Nichtberufsjäger

Als Jäger sind Sie beim Jagen, beim Hegen des Wildbestandes, beim Umgang mit Waffen und durch das Mitführen von Hunden immer besonderen Gefahren ausgesetzt und tragen eine große Verantwortung. Gemäß dem Bundesjagdgesetz muss sich deshalb jede Person, die sich jagdlich betätigt und in diesem Zusammenhang im Besitz einer Schusswaffe ist, speziell haftpflichtversichern. Dabei ist es unerheblich ob man Berufsjäger oder Nichtberufsjäger ist.

Jeder Jäger der auf die Jagd gehen will benötigt deshalb zur Beantragung des Jagdscheins den Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung, also einer Haftpflichtversicherung für Jäger. Auch bei der Verlängerung des Jagdscheins muss immer das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung bei der zuständigen Jagdbehörde nachgewiesen werden.

Eine Jagdhaftpflichtversicherung müssen jedoch nicht nur Jäger, sondern auch Jagdaufseher, Jagdpächter und Jagdveranstalter bzw. Forstbeamte, Forstaufseher, Förster, Berufsjäger und Falkner nachweisen.

Was ist versichert?

Die Jagdhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Personen- oder Sachschäden, die beispielsweise durch den Gebrauch von Schusswaffen entstehen, oder durch Beizvögel und Hunde, die Sie bei der Jagd mitführen. Aber auch die Gefahren einer veranstalteten Jagd sind über die Jagdhaftpflicht mitversichert.

Gleichzeitig prüft die Jagdversicherung aber auch ob eventuelle Schadensersatzansprüche gegen Sie gerechtfertigt sind. Sollten diese nicht gerechtfertigt sein, übernimmt der Jagdhaftpflichtversicherer die Abwehr der Ansprüche und auch die damit verbundenen Kosten für einen Rechtsanwalt, sowie eventuell entstehende Prozesskosten.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Eine gute Jagdhaftpflichtversicherung sollte weltweiten Versicherungsschutz bieten. Trotzdem gilt es zu beachten, dass nicht in allen Ländern die deutsche Jagdhaftpflichtversicherung anerkannt wird. Sollten Sie also außerhalb von Deutschland an einer Jagd teilnehmen, empfiehlt es sich im Vorfelde immer zu prüfen, ob der Versicherungsschutz der eigenen Jagdhaftpflichtversicherung den jeweiligen Landesgesetzen genügt.

Die wichtigsten Kriterien einer Jagdhaftpflichtversicherung

Im Kleingedruckten unterscheiden sich die besten Jagdhaftpflichtversicherungen vom Rest der Anbieter. Die wichtigsten Punkte im Vertragswerk einer Jagdhaftpflichtversicherung haben wir Ihnen fettgedruckt dargestellt.

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Jäger, Jagdpächter und Jagdherr bzw. als Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner, soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers

  • aus dem erlaubten Besitz und aus dem Gebrauch von Schusswaffen und Munition, auch außerhalb der Jagd (z. B. aus der Aufbewahrung, beim Gewehrreinigen, bei Teilnahme an Übungs- oder Preisschießen, beim nichtgewerbsmäßigen Wiederladen von Munition), nicht jedoch zu strafbaren Handlungen
  • aus Halten und Gebrauch von Beizvögeln und jagdlich brauchbaren/verwendbaren oder sich nachweislich in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden einschließlich der Welpen dieser Hunde. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die Verwendung der Hunde während der Jagdausübung, sondern auch für Schäden außerhalb der Jagd.
  • eingeschlossen sind gesetzliche Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden von Angehörigen des Versicherungsnehmers aus Schäden, die durch den Gebrauch von Schusswaffen entstanden sind.
  • der vorübergehende Auslandsaufenthalt.
  • aus der Beschädigung sowie aus dem Abhandenkommen fremder Sachen, auch wenn diese zum versicherten Zweck gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren, auch solche Sachen, die dem Versicherungsnehmer kurzfristig zum Gebrauch überlassen wurden.
  • Versicherungsschutz bei Forderungsausfällen.

Wichtiger Hinweis!!!
Wer privat als Jäger regelmäßig der Jagd nachgeht oder beruflich jagdlich tätig ist, dem empfiehlt sich eine Kombination aus Jagdhaftpflicht, Jagdwaffenversicherung und einer speziellen Jagd-Rechtsschutzversicherung in einem Jäger-Schutzbrief als Komplettabsicherung!


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