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Reiserücktrittsversicherung...

Bestimmte Ereignisse sind einfach nicht vorhersehbar. Trotzdem müssen Sie Ihrem Reiseveranstalter die anfallenden Stornogebühren bezahlen, wenn Sie kurz vor Ihrem Urlaub krank werden oder Ihre Urlausreise aus anderen Gründen nicht antreten können. Dabei können die Kosten für die Stornierung bis zu 100 % des Reisepreises betragen.

Daher lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die für anfallende Rücktrittskosten aufkommt. Oft wird diese inklusive einer Reiseabbruchversicherung angeboten, die bei Abbruch einer bereits angetretenen Reise die Rückreisekosten übernimmt. Die Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn Ihre Reisefähigkeit bei Antritt der Reise, oder die planmäßige Beendigung der Reise unzumutbar ist. Folgende Sachgründe können dafür vorliegen:

  • Tod, schwer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung des Versicherten, des Ehegatten, der Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder bei Mitversicherung einer zweiten Person der Ausfall dieser Person.
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum des Versicherten durch Feuer, Elementarereignisse (Hochwasser, Erdbeben, etc.) oder durch strafbare Handlungen Dritter (Einbruch)
  • Kurzfristiger Arbeitsplatzwechsel, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, betriebsbedingte Kündigung
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Schulwechsel
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung, Einreichung einer Scheidungsklage
  • Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet keine Heilkosten oder ähnlich gelagerte Aufwendungen. Die Reiserücktrittsversicherung leistet auch nicht, wenn die Reise durch eines der folgenden Ereignisse nicht angetreten werden kann:

  • Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, bürgerliche Unruhen
  • Atomunfall

Weitere Reisevorsorgemöglichkeiten:

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