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Rechtsschutzversicherung...

Ganz gleich wie er zustande kommt – ein Rechtsstreit kommt immer ungelegen und ist unangenehm. Und leider kann aus einer Kleinigkeit auch ganz schnell ein unerwartet langwieriges und kostspieliges Risiko werden. Wenn sich rechtliche Fragen ergeben, sich ein Rechtsstreit anbahnt oder es zum Prozess kommt, sollten Sie daher nicht nur finanziell abgesichert sein, sondern sich auch bestmöglich betreut wissen. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt hierbei Kosten und Kostenvorschüsse, die Ihnen durch Ihren Anwalt oder durch Gerichte entstehen.

Für welche Fälle kann ich mich versichern?

Es gibt verschiedene Rechtsgebiete, die Sie mit einer Rechtsschutzversicherung abdecken können

  • Privatrechtsschutz und Berufsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Mietrechtsschutz oder Vermieterrechtsschutz
Grundsätzlich haben Sie nur Versicherungsschutz für noch in der Zukunft liegende Ereignisse. Bereits eingetretene Rechtsfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ihr Versicherungsschutz kann je nach Tarif räumlich beschränkt sein. Achten Sie deshalb immer auf die weltweite Geltung Ihres Versicherungsschutzes. In der Regel werden Rechtsschutzversicherungen in Komplettpaketen angeboten. Häufig findet man eine Kombination aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz.

Wichtiger Hinweis:
Liegt ein Schadensfall vor, so ist vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts immer die Deckungszusage des Versicherers einzuholen!

Was ist denn überhaupt versichert?

Die Rechtsschutzversicherung ersetzt Ihnen Kosten und Kostenvorschüsse, die Ihnen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen entstehen. Folgende Kosten könnten entstanden sein

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Honorare für Sachverständige etc.
  • Sonstige Kosten
  • Kosten für den eigenen Rechtsanwalt
  • Kosten für den Anwalt des Gegners
  • Kosten für einen zweiten Anwalt im Ausland
  • Vollstreckungskosten z. B. Gerichtsvollzieher
  • Kosten für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
  • Kosten für selbst beauftragte Sachverständige
  • Kosten, bei Beauftragung eines Sachverständigen im Ausland
  • Reisekosten zu einem ausländischen Gericht
  • Übersetzungskosten

Was ist grundsätzlich nicht versichert?

Versicherungsfälle, die unmittelbar oder mittelbar mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Streik, Erdbeben oder Kernenergie in Zusammenhang stehen, sind vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht bei Risiken in nachfolgenden Rechtsgebieten

  • Handelsgesellschafts- und Genossenschaftsrecht
  • Urheber- und Patentrecht und sonstige gewerblichen Schutzrechte
  • Kirchenrecht
  • Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren
  • für den Sektor gewerblich/freiberuflicher Tätigkeit ausnahmslos auch das Steuer- und Abgabenrecht
  • Streitigkeiten als Bauherr
  • Streitigkeiten aus Bürgschafts-, Schuldübernahme- und Versicherungsverträgen (hier: gewerblicher/freiberuflicher Tätigkeit)
  • Familien- und Erbrecht (Erstberatung kann je nach Tarif beinhaltet sein).

Wichtiger Hinweis:
GmbH-Geschäftsführer oder Vorstände einer AG haben keinen normalen Arbeitsvertrag, sondern einen Anstellungsvertrag. Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag sind daher in der normalen Privatrechtsschutzversicherung nicht versichert! Für diesen Personenkreis ist eine Anstellungsrechtsschutzversicherung zu empfehlen.

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