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Bootsversicherung...

Auch bei einem schönen Hobby wie dem Motorboot fahren oder dem Segeln setzen sich Bootseigentümer oder Skipper Gefahren und Risiken aus, die man auf keinen Fall unterschätzen sollte. Selten ist man auf den Wasserstraßen allein unterwegs, und wenn ein Ausweichmanöver zu einem Crash führt entstehen schnell hohe Reparaturkosten, sowohl am eigenen wie auch am anderen Wasserfahrzeug.

Damit Sie beruhigt an Bord gehen und vom Alltag relaxen können ist eine Bootsversicherung für Yachteigner und Sportbootfahrer unabdingbar. Die Bootshaftplicht ist die wichtigste Versicherung für Bootseigner, da sie preiswerten Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden bietet, die man Dritten mit einem Motorboot oder Segelboot zugeführt hat. In vielen europäischen Ländern, wie zum Beispiel Italien, Spanien, Frankreich, Kroatien, der Schweiz und den Niederlanden ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Egal ob Schäden am Boot oder der Einrichtung eintreten, ein Unfallgegner Sie in Haftung nehmen will oder sich ein Crewmitglied an Bord verletzt – eine umfangreiche Bootsversicherung bietet für fast alles Lösungen.

Welchen Schutz bietet die Bootshaftpflicht - Versicherung?

Die Bootshaftpflicht leistet für Personenschäden, Sachschäden oder auch Umweltschäden, die Dritten durch den Gebrauch des Bootes entstanden sind, wie beispielsweise:

  • Ein anderes Boot wird nach einem Navigationsfehler gerammt und beschädigt.
  • Im Flachwasser wird ein Schwimmer durch das Boot verletzt.
  • Der angemietete Bootssteg wird versehentlich gerammt.
  • Nach einer Kollision sinkt das Boot und der austretende Treibstoff gefährdet die Umwelt.

Welcher Schutz ist in der Bootshaftpflicht empfehlenswert?

Der Jahresbeitrag in der Bootshaftpflicht richtet nach der Stärke der Motoren oder der Segelfläche. Die Versicherungssummen beginnen meist bei 3 Millionen EUR, jedoch sind bei größeren Booten und Yachten 5 Millionen EUR und höher empfehlenswert. Bei einer Auslandsnutzung sollte grundsätzlich die vorgeschriebene Mindestversicherungssumme erfüllt sein.

Welchen Schutz bietet die Bootskaskoversicherung?

Beim Auto ist es gang und gäbe, dass gerade neuere Wagen mit einer Vollkaskoversicherung abgesichert werden. So sollten Sie es auch bei Ihrem kostbaren Boot handhaben. Die Bootskaskoversicherung sollte dabei eine sogenannte Allgefahrendeckung beinhalten. Diese umfasst neben der Beschädigung und dem Verlust des Bootes auch spezielle Einschlüsse für die wertvolle Maschinenanlage.

Die Boots-Kaskoversicherungen sind nach Fahrtgebieten unterteilt.

Fahrgebiet A umfasst die europäischen Binnengewässer und Flüsse.

Fahrgebiet B schließt zusätzlich die Gewässer der Ostsee mit Kattegat und Skagerrak sowie die Nordsee bis Bergen im Norden und Landsend im Süden mit ein.

Fahrgebiet C beinhaltet zusätzlich noch die Gewässer zwischen den Meerengen von Gibraltar und den Dardanellen im Mittelmeer.

Wer zusätzlich noch die europäische Atlantikküste und die Kanarischen Inseln mit seinem Boot befahren möchte, benötigt den Einschluss des Fahrgebietes D. Wichtig ist, dass die Atlantikküste zwischen dem ersten November und dem ersten März nicht durch die Versicherung abgedeckt wird.

Sollten Sie das eigentliche Fahrgebiet einmal überschreiten, ist dies in der Regel bis zu sechs Wochen lang im Versicherungsschutz der Bootskaskoversicherung mit eingeschlossen. Schäden, die bei einer Regatta, im Dock oder in der Werft entstehen, sind im Regelfall ebenso eingeschlossen, wie Schäden, die im Winterlager eintreten können. Weiterhin ist auch das Risiko beim Transport des Bootes mitversichert und auch das Inventar, nebst Bootszubehör und Ausrüstung.

Bootshaftpflicht oder Skipperhaftpflicht?

Die Bootshaftpflichtversicherung benötigt man als Bootseigner für das eigene, genau bezeichnete Segelboot oder Sportboot. Wenn aber mehrere Personen gemeinsam eine Yacht chartern, oder man sich im Urlaub auch einfach mal ein Boot leiht, um die Küste zu erforschen, entsteht ein ganz anderer Bedarf. Zur Abdeckung aller Risiken kann in diesem Fall eine so genannte Skipperhaftpflichtversicherung mit begrenzter Dauer abgeschlossen werden. Die Skipperhaftpflicht deckt dabei nicht nur Schäden an der gecharterten Yacht wegen nachgewiesener grober Fahrlässigkeit ab, sondern auch Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander.

Welche Leistungsunterschiede gibt es bei Yachtversicherungen?

Bei allen Tarifen sind die grundlegenden Leistungen versichert. Jedoch gilt nicht jede Yachtversicherung oder Sportbootversicherung in allen Ländern. Bei Bootsversicherungen mit verbesserten Leistungen sind auch Beiboote, Bootstrailer und andere Zusatzleistungen mitversichert. Wer sein Boot regelmäßig nutzt, sollte deshalb auf umfangreiche Versicherungsleistungen in seiner Yachtversicherung oder Sportbootversicherung achten.

Was ist die Blaue Karte und wer benötigt sie?

Die Blaue Karte ist bei der Bootsversicherung das Gleiche, was die Grüne Karte in der Kfz-Versicherung ist. Sie gilt im Ausland als Nachweis der Bootshaftpflichtversicherung und wird je nach Versicherer automatisch oder aber auch erst nach Aufforderung erstellt. Werden Sie auf ausländischen Gewässern ohne diesen Versicherungsnachweis angetroffen, kann es schnell zu empfindlichen Bußgeldern kommen.

Wichtiger Hinweis!!!
In einigen Ländern ist eine Bootsversicherung oder Wassersportversicherung für motorgetriebene Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren gesetzlich vorgeschrieben! Achten Sie im Ausland also immer darauf, die Versicherungsbestätigung Ihrer Bootsversicherung mitzuführen.

Im Gegensatz zu Deutschland muss in Italien jeder Bootseigner eine Bootshaftpflichtversicherung oder Wassersporthaftpflichtversicherung nachweisen. Dies gilt sowohl beim Befahren der Küstengewässer am Mittelmeer, als auch der italienischen Binnengewässer, zum Beispiel dem Gardasee. Selbst beim Transittransport auf der Straße wird in Italien das Zertifikat („Certificato di assicurazione“) benötigt. Diese Versicherungsbestätigung erhalten Bootseigner meist automatisch oder auf Anfrage von ihrer Versicherungsgesellschaft. Sie muss immer an Bord mitgeführt werden und wird bei der Einfahrt in italienische Häfen benötigt. Regelmäßig finden durch die italienischen Behörden auch Kontrollen statt.

Ab dem 11.06.2012 haben sich die Mindestversicherungssummen der Bootshalter-Haftpflichtversicherung in Italien verdoppelt. Die Versicherungssummen betragen:

  • mindestens 5.000.000,-- € pro Schadenfall für Personenschäden (ungeachtet der Anzahl der betroffenen Personen)
  • mindestens 1.000.000,-- € pro Schadenfall für Sachschäden

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um eine vernünftige Absicherung Ihres Wassersports sicher zu stellen. Nichts ist individueller als Sie und Ihr Boot. Egal ob Sie ein kleines Segelboot über den heimischen See steuern, mit einem Motorboot Flusslandschaften befahren oder mit einer Yacht das Meer erkunden, es gibt für jeden Fall die richtige Bootsversicherung. Mit den optimalen Versicherungsleistungen bleibt jeder Schaden bezahlbar. Denn es ist vollkommen egal ob Sie häufig auf Gewässern unterwegs sind oder eher selten, das Risiko einen Schaden zu erleiden ist für jeden gleich.


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