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Unfallversicherung - Unfallrente...

Die private Unfallversicherung schützt weltweit und rund um die Uhr gegen die finanziellen Folgen von Unfällen. Unter anderem schließt sie die Deckungslücken der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Neben der Invaliditätsleistung, die sich in der Höhe an dem Grad der Invalidität orientiert, sind weitere Leistungen, wie Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung und Tagegeld bei unfallbedingter Arbeitsbeeinträchtigung optional hinzu wählbar.

Eine Unfallversicherung hilft Ihnen dabei, im Ernstfall Ihr Lebensumfeld an die veränderte Situation anzupassen. Auch für den schlimmsten Fall kann vorgesorgt werden: Ein Hinterbliebenenschutz für den Todesfall sichert Ihre Familie ab.

Wer kann sich versichern?

Versichern kann sich grundsätzlich jeder. Je nach Versicherer kann jedoch das Höchsteintrittsalter auf 60-75 Jahre begrenzt sein. Bei Vorlage einer Geisteskrankheit oder einer andauernden Pflegebedürftigkeit ist eine Absicherung nicht mehr möglich. Die Versicherten werden bei Vertragsschluss gemäß ihrer beruflichen Tätigkeit in zwei Gefahrengruppen eingeteilt. Unter die Gefahrengruppe A fallen alle Erwerbstätigen ohne körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit bzw. alle, die einer kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeit im Innen- oder Außendienst nachgehen. Unter die Gefahrengruppe B fallen alle, die einer körperlichen oder handwerklichen Berufsarbeit nachgehen oder mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen beschäftigt sind. Bestehen bei Antragstellung bereits körperliche Gebrechen oder Krankheiten, die im Falle eines Unfalls die Folgen verstärken könnten, kann der Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen Beitragszuschlag verlangen.

Für welche Unfallfolgen zahlt der Versicherer grundsätzlich nicht?

  • Vorerkrankungen für den Unfall ursächlich waren
  • der Unfall durch Vorsatz herbeigeführt wurde
  • der Unfall bei nicht versicherbaren Risiken (bspw. Flug- oder Rennsport) entstanden ist

Welche Leistungen können vereinbart werden?

Die klassische Form der Unfallversicherung sieht eine nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestufte Kapitalleistung vor. Bei Vereinbarung einer Progressionsstaffel für schwere Invaliditätsgrade werden besonders hohe Leistungen erbracht. Eine weitere Variante der Unfallversicherung ist die Unfallrente. Die Unfall-Rente bietet für den Ernstfall eine garantierte monatliche Leistung - ein Leben lang. Zusätzlich können Sie durch Vereinbarung einer Rentendynamik für einen lebenslangen Inflationsschutz sorgen. Eine Unfallrente kann jedoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen sondern nur ergänzen. Zusammen mit einer bestehenden Berufsunfähigkeitsrente sollte die Absicherungshöhe mindestens 80 Prozent des Bruttoeinkommens betragen. Da die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nur in Härtefällen gezahlt wird, sollte man diese zur Ermittlung des (Rest-)Versorgungsbedarfs nur bedingt heranziehen.

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