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Vergleichen Sie jetzt Versicherungen und Finanzdienstleistungen online und schließen Sie bei Bedarf z.B. fehlende Versicherungen direkt online ab. Um Ihnen eine bessere Übersicht zu ermöglichen haben wir für Sie Tarife nach Leistungen spezifiziert. Sie können also schon vorab wählen ob Sie einen Basis- , Komfort- , Premium- oder Superpremiumschutz wählen möchten.

 
Rürup-Rente...

Die Basisrente (Rürup-Rente) ist eine kapitalgedeckte und steuerbegünstigte Altersvorsorge, die der Gesetzgeber im Rahmen des Altersvorsorgegesetzes seit dem 01. Januar 2005 geschaffen hat. Durch die Basis-Rente sollen vor allem Selbständige und Freiberufler optimiert für ihr Alter vorsorgen können. Denn neben den Kapitalgarantien und der zu erwartenden Rendite bietet die Basisvorsorge einen weiteren, entscheidenden Vorteil gegenüber der reinen Privatvorsorge. Der Aufwand der Beiträge lässt sich auf das zu versteuernde Einkommen anrechnen! 

Merkmale der Basisrente

  • sofortiger Steuervorteil durch die Anrechnung der Beiträge auf das Einkommen
  • Beiträge bis zu EUR 20.000 im Jahr für Ledige oder EUR 40.000 im Jahr für Verheiratete als Sonderausgaben abziehbar
  • Nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlungen
  • Garantierte Mindestanforderungen durch staatliche Zertifizierung aller Tarife. Die Anforderungen sind beispielsweise:
    • Leistungen müssen als monatliche Rente ausgezahlt werden; eine einmalige Kapitalzahlung ist zu keinem Zeitpunkt zulässig.
    • Frühestmöglicher Rentenbeginn liegt bei Vollendung des 62. Lebensjahres.

Gesetzlicher Rahmen der Basisrente

Bestimmte Rahmenbedingungen sind per Gesetz festgelegt, damit eine Basisrente steuerlich anerkannt werden kann

  • Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Rente; eine einmalige Kapitalauszahlung kann nicht erfolgen.
  • Im Todesfall können auch weiterhin nur Renten an Erben ausgezahlt werden.
  • Sicherer Zugriff vor den Sozialbehörden (bspw. Hartz IV), da eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus der Versicherung nicht erfolgen darf.
  • Die Versicherung kann nicht verkauft werden.
  • Eine Übertragung, Verpfändung oder Abtretung auf Dritte ist nicht zulässig.
  • Achtung!!!: Der Anteil für angehängte Risikobestandteile, wie beispielsweise Berufsunfähigkeits- oder Unfallzusatzversicherungen, darf 50 Prozent des Beitrages nicht übersteigen.

Die Rürup Vorteile

  • Staatliche Förderung (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug)
  • Im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bleibt das angesparte Kapital bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
  • Rürup-Verträge sind in der Ansparphase vor Pfändung geschützt, sofern die Beiträge gefördert werden. In der Rentenphase kann jedoch der über den Pfändungsfreigrenzen liegende Teil gepfändet werden.
  • Während der Ansparphase muss von den Zinsen auf das angesparte Kapital keine Abgeltungsteuer einbehalten werden.
  • Die steuerliche Absetzbarkeit einer eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich, wenn ihr Anteil am Beitrag 50 % nicht übersteigt.
  • Flexible Besparung: kleinere monatliche Beträge können, um die Kosten niedrig zu halten, mit Einmalzahlungen ergänzt werden, um weitere steuermindernde Effekte zu erzielen. Die Einzahlungen lassen sich auch zeitweise aussetzen, etwa im Fall wirtschaftlicher Schwierigkeiten.

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