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Dienstunfähigkeitsversicherung...

Die Dienstunfähigkeitsversicherung gehört für Beamte, Lehrer oder Soldaten neben der Krankenversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung in Verbindung mit der Diensthaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die Gefahr dienstunfähig zu werden dürfen Sie auf keinen Fall unterschätzen. Fast 2/3 aller Lehrer gehen vorzeitig dienstunfähig in den Ruhestand, bei Soldaten ist das Risiko eines Auslandseinsatzes und den damit verbundenen psychischen Belastungen so hoch wie nie zuvor und in anderen Beamtenberufen werden ebenfalls viele Kollegen wegen psychischen Belastungen, Erkrankungen der Wirbelsäule, Schäden an Muskeln und Knochen, Herz-Kreislauf-Krankheiten oder Krebs vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

Unter Dienstunfähigkeit versteht man, dass ein Beamter oder Soldat auf Grund körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten gegenüber seinem Dienstherrn zu erfüllen. Die Dienstunfähigkeit wird im § 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt.

Die richtige Dienstunfähigkeitsversicherung mit der richtigen DU-Klausel

Die Auswahl der richtigen Dienstunfähigkeitsversicherung ist bei Beamten extrem wichtig. Während bei einem Verwaltungsbeamten das Absichern der allgemeinen Dienstunfähigkeit noch ausreicht (allgemeine DU-Klausel) benötigen Beamte im Vollzugsdienst eine Absicherung der beschränkten oder speziellen Dienstunfähigkeit (sogenannte Vollzugsklausel).

Ein Bespiel für eine allgemeine DU-Klausel:

Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.

Hinweis: Bei allgemeinen DU-Klauseln steht entweder keine zusätzliche Beschreibung vor dem Wort Dienstunfähigkeit, oder es ist explizit das Wort allgemein vorangestellt.

Ein Bespiel für eine spezielle DU-Klausel (Vollzugsklausel):

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seinen Gesundheitszustandes wegen auf bestimmte Bereiche (z.B. Polizei-, Justizvollzugsdienst, Feuerwehreinsatzdienst) beschränkter Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die beschränkte Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.

Hinweis: Bei Vollzugsklauseln wird die Dienstunfähigkeit für bestimmte Berufe klassifiziert oder es sind Begriffe wie spezielle, besondere oder beschränkte vorangestellt.

Begrenzte Dienstfähigkeit oder auch Teildienstunfähigkeit

Immer häufiger wird es mittlerweile, dass keine vollständige Dienstunfähigkeit mehr attestiert wird, sondern nur eine begrenzte Dienstfähigkeit oder auch Teildienstunfähigkeit. Bei Teildienstunfähigkeit findet eine Reduzierung der Arbeitszeit auf demselben Dienstposten um eine gewisse Prozentzahl statt. Die meisten Versicherer leisten jedoch nur bei voller Dienstunfähigkeit. Die begrenzte Dienstfähigkeit wird im § 45 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt.

Eine begrenzte Dienstfähigkeit im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 BBG liegt vor, wenn die Beamtin oder der Beamte unter Beibehaltung des Amtes die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann. Die begrenzte Dienstfähigkeit wird wie die Dienstunfähigkeit festgestellt. Entscheidend ist, ob die Beamtin oder der Beamte wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten nicht mehr in vollem Umfang, jedoch weiter zu mindestens 50 % auf Dauer fähig ist.

Hinweis: Während zurzeit noch 10 Versicherer die allgemeine Dienstunfähigkeit versichern sind es bei der speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung nur 5 Versicherer. Teildienstunfähigkeit hingegen versichern ausschließlich zwei Versicherer!!!

Gern unterstützen wir Sie bei der Auswahl der richtigen Dienstunfähigkeitsversicherung und erstellen Ihnen Ihre persönliche Versorgungsanalyse.

Weitere wichtige Versicherungen für Beamte:

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