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Vergleichen Sie jetzt Versicherungen und Finanzdienstleistungen online und schließen Sie bei Bedarf z.B. fehlende Versicherungen direkt online ab. Um Ihnen eine bessere Übersicht zu ermöglichen haben wir für Sie Tarife nach Leistungen spezifiziert. Sie können also schon vorab wählen ob Sie einen Basis- , Komfort- , Premium- oder Superpremiumschutz wählen möchten.

 
Direktversicherung...

Bei der Direktversicherung wird ein zuvor bestimmter Anteil des Arbeitsentgeltes steuer- und sozialversicherungsfrei in ein Vorsorgeprodukt einbezahlt. Für Direktversicherungsverträge, die auf Grund einer Zusage seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt § 3 Nr. 63 EStG. Hiernach sind Beiträge bis zu 4 % zur Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Verrechnung erfolgt direkt mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters.

Vorteile der Direktversicherung

Die Direktversicherung wird über ein spezielles Versicherungsprodukt abgebildet. Hierbei können neben der Altersvorsorge auch zusätzlich Risiken, wie die Berufsunfähigkeit oder die Invalidität, mit eingeschlossen werden.

Die Direktversicherung zeichnet sich durch eine ganze Reihe attraktiver finanzieller Vorteile aus. Sämtliche Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Sofern keine Altzusage nach § 40b EStG vorliegt, können nach Ausschöpfung der 4 % zusätzlich weitere 1800 € pro Jahr steuerfrei (ebenfalls nach § 3 Nr. 63 EStG) in die Direktversicherung eingezahlt werden. Sozialversicherungsfreiheit besteht für die zusätzlichen 1800 € aber nicht mehr.

Renten- und Kapitalleistungen sind in der Rentenphase nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Die Verlagerung der Steuerlast ins Alter ist für den Arbeitnehmer aber von Vorteil, da für ihn in der Regel dann ein geringerer Steuersatz gilt, als in seiner aktiven Zeit als Arbeitnehmer.

Wie funktioniert die Direktversicherung?

Bei Abschluss einer Direktversicherung tritt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf und schließt für den Arbeitnehmer als versicherte Person einen Sparvertrag (i.d.R. eine Rentenversicherung) ab. Beim Arbeitnehmer verbleiben jedoch die unwiderruflichen Bezugsrechte am Vertrag. Das heißt der Arbeitnehmer erhält nach Ablauf des Vertrages das Guthaben einmalig als Kapitalauszahlung oder als laufende Rente. Im Todesfall des Arbeitnehmers erhalten die zuvor bestimmten Angehörigen die vereinbarte Versicherungsleistung.

Mit der Gehaltsabrechnung überweist der Arbeitgeber den vertraglich bestimmten Beitrag direkt vom Bruttoentgelt an den Versicherer. Durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnisse ist der Sparbetrag deutlich höher als der Nettolohnverzicht. Im Falle eines Arbeitsplatzwechsels muss der Arbeitgeber den Sparvertrag an seinen Arbeitnehmer freigeben. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Direktversicherung privat oder bei seinem neuen Arbeitgeber fortführen möchte.

Leistungen der Direktversicherung

Die Direktversicherung bietet den Arbeitnehmern verschiedene Leistungen. Hier ein Überblick

  • Lebenslange Rente - die Auszahlung erfolgt frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Bei Direktversicherungen die vor dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden, kann die Leistung bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann auch eine einmalige Kapitalauszahlung erfolgen
  • Auf Wunsch können zusätzliche Risiken, wie Berufsunfähigkeit, Tod oder Invalidität mit einbezogen werden
  • Verlässt der Arbeitnehmer den Betrieb, so besteht das Recht den Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber fortzuführen (Portabilitätsrecht)

Wichtiger Hinweis!!!
Vermögenswirksame Leistungen können durch Entgeltumwandlung in einer Direktversicherung angelegt werden. Die volle vermögenswirksame Leistung fließt dann sozialversicherungsfrei und steuerneutral in den Versicherungsvertrag!

Bei unverändertem Nettoeinkommen kann so mehr als das 2,5-Fache der vermögenswirksamen Leistung als zusätzliche Altersversorgung in eine Direktversicherung fließen. Maßgeblich hierfür sind die Steuerklasse und die Höhe des Einkommens.

Weitere Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

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