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Unterstützungskasse...

Die Unterstützungskasse, auch U-Kasse genannt, ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Häufig wird das Modell der rückgedeckten Unterstützungskasse von Unternehmen bevorzugt, da die Ausfinanzierung von Versorgungsverpflichtungen oft einen entscheidenden Punkt in der Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge darstellt.

Die rückgedeckte Unterstützungskasse ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung und übernimmt die Verwaltung und Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer können in unbegrenzter Höhe steuerfrei in die Unterstützungskasse einzahlen. Deshalb ist der Durchführungsweg besonders für Bezieher höherer Einkommen interessant.

Die Vorteile der Unterstützungskasse

  • Die Beiträge zur Unterstützungskasse sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei
  • Die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge zur Unterstützungskasse sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung sozialabgabenfrei
  • Arbeitgeberfinanzierte Versorgungen sind gänzlich frei von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Sicherheit der Leistung vor Unternehmensinsolvenz durch eine Rückdeckungsversicherung
  • Flexibler Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr. Bei Unterstützungskassen die vor dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden, kann die Leistung bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann auch eine einmalige Kapitalauszahlung erfolgen
  • Eine zusätzliche Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen ist möglich

Wie funktioniert eine Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse gibt es in arbeitgeberfinanzierter, arbeitnehmerfinanzierter oder mischfinanzierter Form. Der Unterstützungskasse unterliegt, im Gegensatz zu Lebensversicherungen oder Pensionsfonds, keinen Kapitalanlagevorschriften. Somit kann die Unterstützungskasse bei günstiger Marktlage unkompliziert Chancen verfolgen, die andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge „liegen“ lassen müssen. Die durch die BaFin aufgestellten aufsichtsrechtlichen Vorgaben gelten für die Unterstützungskasse nicht. In der Regel wird die Unterstützungskasse als GmbH, als eingetragener Verein oder als Stiftung geführt.

Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Abbildung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die jedoch keinen formalen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistung gewährt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber im Insolvenzfall der Unterstützungskasse für die Erfüllung der Leistungszusagen haftet. Der Arbeitsgeber sichert sich daher mit einer Rückdeckungsversicherung gegen diesen Fall ab. Somit ist gewährleistet, dass der Arbeitnehmer immer zu seiner zugesicherten Altersrente kommt.

Leistungen der Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse bietet den Arbeitnehmern verschiedene Leistungen. Hier ein Überblick

  • Lebenslange Rente - die Auszahlung erfolgt frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Bei Unterstützungskassen die vor dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden, kann die Leistung bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann auch eine einmalige Kapitalauszahlung, oder Teilkapitalauszahlungen erfolgen
  • Auf Wunsch können zusätzliche Risiken, wie Berufsunfähigkeit, Tod oder Invalidität mit einbezogen werden

Weitere Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

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