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Pensionskasse...

Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Hierzu richtet der Arbeitgeber bei einem Lebensversicherer eine gesonderte Betriebsrente für seine Mitarbeiter ein. Dabei wird ein zuvor bestimmter Anteil des Arbeitsentgeltes steuer- und sozialversicherungsfrei in ein Vorsorgeprodukt einbezahlt. Für Pensionskassenverträge, die auf Grund einer Zusage seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt § 3 Nr. 63 EStG. Hiernach sind Beiträge bis zu 4% zur Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Verrechnung erfolgt direkt mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters.

Vorteile der Pensionskasse

Die Pensionskasse wird über ein spezielles Versicherungsprodukt abgebildet. Hierbei können neben der Altersvorsorge auch zusätzlich Risiken, wie die Berufsunfähigkeit oder die Hinterbliebenenversorgung Ihrer Angehörigen mit eingeschlossen werden.

Die Pensionskasse zeichnet sich durch eine ganze Reihe attraktiver finanzieller Vorteile aus. Sämtliche Beiträge zur Pensionskasse sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt für die eigenen Beiträge des Arbeitnehmers genauso wie für eventuelle Arbeitgeberzuschüsse. Sofern keine Altzusage nach § 40b EStG vorliegt, können nach Ausschöpfung der 4% zusätzlich 1800 € steuerfrei (ebenfalls nach § 3 Nr. 63 EStG) in die Pensionskasse eingezahlt werden. Sozialversicherungsfreiheit besteht für die zusätzlichen 1800 € aber nicht mehr.

Im Alter versteuern Sie die Renten- oder Kapitalleistungen dann als sonstige Einkünfte. Da man als Rentner jedoch normalerweise eine geringere Abgabenlast hat als während der Berufstätigkeit, ist diese „Verlagerung“ der Abgaben von der Aktiven- in die Rentnerphase finanziell sehr attraktiv. Beachten muss man allerdings, dass für die Leistungen aus der Pensionskasse die vollen Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden müssen, sofern Sie nicht privat versichert sind.

Wie funktioniert eine Pensionskasse?

Eine Pensionskasse ist eine nicht-staatliche Altersversicherungseinrichtung. Hier werden die Beiträge zur Ansparung einer betrieblichen Altersversorgung für den Mitarbeiter eines Unternehmens einbezahlt. Die Beiträge können entweder vom Arbeitnehmer (Gehaltsumwandlung) oder vom Arbeitgeber (Arbeitgeberfinanzierung) oder auch durch beide zusammen (Mischform) geleistet werden. Für Sie als versicherte Person besteht dabei von Beginn an ein unwiderruflicher Anspruch auf die versicherten Leistungen – ohne Wenn und Aber. Darüber hinaus wird das Vermögen verwaltet und später als Altersrente oder als Alterskapital ausgezahlt. Eine Pensionskasse wird oft von einem oder von mehreren Unternehmen über einen sogenannten Konsortialvertrag getragen.

Leistungen der Pensionskasse

Die Pensionskasse bietet den Arbeitnehmern verschiedene Leistungen. Hier ein Überblick

  • Lebenslange Rente - die Auszahlung erfolgt frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Bei Verträgen die vor dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden, kann die Leistung bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann auch eine einmalige Kapitalauszahlung erfolgen
  • Auf Wunsch können zusätzliche Risiken, wie Berufsunfähigkeit, Tod oder Invalidität mit einbezogen werden
  • Verlässt der Arbeitnehmer den Betrieb, so besteht das Recht den Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber fortzuführen (Portabilitätsrecht)

Wichtiger Hinweis!!!
Vermögenswirksame Leistungen können durch Entgeltumwandlung in einer Pensionskasse angelegt werden. Die volle vermögenswirksame Leistung fließt dann sozialversicherungsfrei und steuerneutral in den Versicherungsvertrag!

Bei unverändertem Nettoeinkommen kann so mehr als das 2,5-Fache der vermögenswirksamen Leistung als zusätzliche Altersversorgung in eine Pensionskasse fließen. Maßgeblich hierfür sind die Steuerklasse und die Höhe des Einkommens.

Weitere Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

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