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Pensionszusage...

Die Pensionszusage, auch Direktzusage genannt, ist ein Durchführungsweg zur betrieblichen Altersvorsorge. Häufig wird dieses Instrument der bAV für nicht-sozialversicherungspflichtige GmbH-Geschäftsführer oder bei sehr gut verdienenden, leitenden Angestellten eingesetzt. Der Arbeitgeber gibt bei der Pensionszusage ein verbindliches Versorgungsversprechen an seinen Mitarbeiter und dessen versorgungsberechtigte Angehörige und verpflichtet sich, Leistungen für Altersrente, bei Berufsunfähigkeit oder bei Tod zu erbringen. Die Deckung der eingegangenen Pensionsverpflichtungen erfolgt dabei über eine Rückdeckungsversicherung.

Vorteile der Pensionszusage

Die Pensionszusage ist eine flexible Variante der betrieblichen Altersvorsorge, die den Bedürfnissen der Beteiligten weitestgehend Rechnung trägt. So kann beispielweise die Leistungshöhe der Rentenzahlungen, wie auch die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente und der Todesfallschutzes frei vereinbart werden.

Die Beiträge zur Pensionszusage sind steuerfrei. Zusätzlich sind Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West zur Rentenversicherung befreit von sonst anfallenden Sozialversicherungsbeiträgen.

Die Rentenzahlung nach Ablauf ist jedoch nachgelagert zu versteuern. Da jedoch der Steuersatz des Arbeitnehmers in der Rentenphase deutlich geringer sein wird als heute, besteht hier ein zusätzlicher Vorteil.

Die rückgedeckte Pensionszusage kann mit einer Versorgung in Form der Direktversicherung oder Pensionskasse ergänzt werden.

Wie funktioniert die Pensionszusage?

Der Arbeitgeber ist frei in seiner Entscheidung, ob die spätere Rentenzahlung direkt aus Gesellschaftsmitteln oder von einem Versicherer mittels einer Rückdeckungsversicherung erfolgen soll, um sein Leistungsversprechen zum gegebenen Zeitpunkt zu erfüllen. Direktzusagen finden ihren Niederschlag in der Bilanz. Als Pensionsrückstellungen mindern sie den Gewinn des Unternehmens und sorgen für eine Verminderung der Steuerlast und wirken somit liquiditätserhöhend.

Auch ein Arbeitnehmeranteil an der Pensionszusage ist über verschiedene Wege möglich. Beispielsweise kann im Rahmen einer Gehaltsumwandlung ein Entgeltanteil der Pensionszusage regelmäßig zufließen. Denkbar wären aber auch Sonderzahlungen aus Tantiemen, Prämien oder Bonifikationen.

Leistungen der Pensionszusage

Die Pensionszusage bietet den Arbeitnehmern verschiedene Leistungen. Hier ein Überblick

  • Lebenslange Rente - die Auszahlung erfolgt frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Bei Pensionszusagen die vor dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden, kann die Leistung bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann auch eine einmalige Kapitalauszahlung erfolgen
  • Auf Wunsch können zusätzliche Risiken, wie Berufsunfähigkeit, Tod oder Invalidität mit einbezogen werden
  • Scheidet ein Arbeitnehmer mit unverfallbarem Anspruch aus dem Unternehmen aus, bevor die Leistung fällig wird, bleiben die erworbenen Versorgungsansprüche gegenüber dem Unternehmen erhalten
  • Für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sind die Versorgungsansprüche des Mitarbeiters durch den Pensions-Sicherungs-Verein gesichert

Weitere Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

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